Ach, was muss man oft von bösen Kindern hören oder lesen. Wie zum Beispiel hier von diesem, welcher Hans-Georg Helwig hieß. Nachdem der Anwalt der Vermieter*innenseite zum dritten Mal seine Antwortfrist verlängerte, war dies ein Zeichen, dass er langsam nicht mehr weiter wusste. Deshalb konstruiert er verzweifelt absurde Vorwürfe, um die WG aus ihrer Wohnung zu bekommen. In einem ersten Streich wurde nun auch der neue Mitbewohner im Auftrag der Vermieterin in einem über 100-seitigen Schreiben auf Räumung verklagt. Als zweiten Streich dachte er sich neue Möglichkeiten aus, der WG das Recht auf Untervermietung abzusprechen. Dies ist schwerig, da in Wohngemeinschaften Mieter*innen ausgetauscht werden dürfen. Deshalb behauptete er listig, die Bewohner*innen seien keine WG und hätten das auch selber so verstanden. Die Frage, was 4 Leute, die zusammen eine Wohnung bewohnen und weder verwandt noch verheiratet sind, sonst sind, konnte er nicht beantworten.
Dieses war der zweite Streich, doch der dritte folgt sogleich. So wurde der WG vor.
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