Folge 28 – Erneute Verurteilung durch das Amtsgericht Wedding
Der Räumungsrowdy Richter Ralph Reifenrath verurteilte die Kommune zum zweiten Mal auf Räumung ihrer Wohnung. Da ihm das Landgericht Wedding letztes Jahr schwere Verfahrensfehler bescheinigte und er mit den behaupteten aber nicht belegten Mietschulden nicht durchkam, musste er sich dieses Mal einen neuen Kündigungsgrund ausdenken. Dazu hat er behauptet, die 4 Mieter*innen seien keine Wohngemeinschaft sondern nur eine „Personenmehrzahl“.
Deshalb hätten sie nicht die Rechte einer WG, insbesondere nicht das Recht, Mieter*innen ohne Erlaubnis der Eigentümerin auszutauschen. Die Kommune hat den Mieterwechsel korrekt angezeigt und trotzdem keine Erlaubnis der Eigentümerin bekommen. Die Eigentümerin forderte die Kommune nämlich dazu auf, ihr Auskunft über Abhas „wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse“ zu geben. Als sie diese nicht bekam, monierte sie, dass die Kommune ihr keine Belege für Abhas „Solvenz und Friedlichkeit“ gab. Diese nicht erteilte Auskunft verwendet der Rechtsbrecher Ralph Reifenrath als Räumungsgrund. Er erklärte sein Urteil für „vorläufig vollstreckbar“ und schreibt, dass die Kommune die Zwangsvollstreckung durch eine Zahlung von 4500 € abwenden können.
Schon letztes Jahr trieb er die Kommune an den Rand des finanziellen Ruins, indem er sie vor die Wahl zwischen einer brutalen, teuren Zwangsräumung und der Zahlung von 4500 € stellte. Nun soll die Kommune also nochmal die gleiche Summe zahlen ohne das Geld aus der ersten Zahlung zurückbekommen zu haben. Solch ein Vorgehen wird auch als Klassenjustiz bezeichnet. Wer genug Geld hat, kann sein Recht einfordern; die anderen werden entrechtet.
Die Formulierung „Im Namen des Volkes“, mit der das Urteil überschrieben ist, ist natürlich der absolute Hohn. „Im Namen der Profitinteressen der Briefkastenfirma Großvenediger GmbH“ wäre die zutreffende Formulierung.
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