Seit 2012 beteiligten wir uns, zusammen mit anderen Initiativen, an zwei berlinweiten Kampagnen zur Praxis rassistischer Polizeikontrollen und dem damit verbundenen Racial Profiling.
Was bedeutet racial profiling?
Wer kennt das nicht? Nach einer überfüllten U-Bahnfahrt stehen Polizist*innen am Bahnsteig, die Personen kontrollieren. Wer wird hier eigentlich warum kontrolliert? Die Personen sind oft sichtbare Minderheiten – People of Color und Schwarze Menschen, Rom*nija, Muslim*a und andere, die aufgrund ihrer äußeren Erscheinung kontrolliert werden. Als angebliche Kriminelle werden die Betroffenen von der Polizei schikaniert und aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Menschen aufgrund ihres Aussehens ohne einen konkreten Verdacht zu kontrollieren, wird racial profiling (rassistische Profilbildung) genannt. Dieses Handeln von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden ist in Deutschland verboten.
Erklärung der Kampagne Ban! Racial Profiling
Neben öffentichen Aktionen, der Teilnahme an Demonstrationen und der Organisation von Veranstaltungen, unterstützten wir die Ausarbeitung eines 2018 veröffentlichten Rechtsgutachtens. Dieses nimmt die sog. „kriminalitätsbelasteten Orte“ (kbO) in den Blick. Mehr informationen zu den Kampagnen erhaltet ihr auch bei der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Berlin (KOP Berlin).