Am 09.08. fand die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in der Littenstraße statt. Vor dem Gerichtsgebäude veranstalteten Freund*innen und Unterstützer*innen der Nicht-WG eine Kundgebung gegen Zwangsräumungen. So gingen die Bewohner*innen zusammen mit vielen solidarischen Unterstützenden in den Verhandlungssaal. Gleich zu Beginn ging die Richterin sehr detailliert den bisherigen Rechtsstreit durch. Hierbei widersprach sie in zentralen Punkten dem Urteil des Amtsrichters Reifenrath. Aus ihrer Sicht war der Fall am Amtsgericht nicht entscheidungsreif, da bspw. wichtige Zeug*innen der Nicht-WG nicht angehört wurden. Auch sah sie die Mietminderung aufgrund des Wasserschadens nicht als grundsätzlich zu hoch an. Außerdem widersprach sie der weiteren Kündigung der Nicht-WG wegen unerlaubter Untervermietung aufgrund von Formfehlern. Abschließend machte sie deutlich, dass sie im Falle eines Urteils den Fall zurück an das Amtsgericht geben wird. Das wäre ein herber Rückschlag für die Eigentümerseite. Als möglichen Ausweg stellte die Richterin einen Vergleiches in den Raum. Dieser könnte so aussehen, dass die Nicht-WG einen Teil der Mietminderung zurückzahlt und dafür in der Wohnung bleiben kann. Die WG zeigte sich einverstanden und kompromissbereit. Doch Hans-Georg Helwig, der Anwalt der Eigentümer*in, reagierte sehr abweisend. Er müsse sich erst mit seiner Mandantin absprechen und es seien zu viele Emotionen im Spiel, um das Mietverhältnis fortführen zu können. Falls sich die Eigentümer*innen gegen einen Vergleich entscheiden, wird das Verfahren länger dauern und für sie viel teurer werden. Bis zum nächsten Termin im Oktober haben jetzt alle Seiten Zeit, sich zu einigen. Insgesamt ein wichtiger Etappensieg für die Nicht-WG, die nun auf ein Entgegenkommen der Eigentümer*in hofft.
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