Am 11.8.2016 ließ der Anwalt der Eigentümerseite, Hans-Georg Helwig, dass er und seine Schergen „mit dem Geschäftsführer der Klägerin, wenn dieser aus dem Ausland zurück ist, ernsthaft die Vergleichsmöglichkeit erörtern werden“. Bis dies jedoch möglich ist, seien sie dazu angehalten, „die rechtlichen Interessen der Klägerin in diesem Verfahren weiterzuverfolgen.“ Und das taten sie wie immer. Anstatt einfach mal die Füße stillzuhalten und tatsächlich über eine Lösung der verfahrenen Situation nachzudenken, kündigten sie erneut das Mietverhältnis – diesmal wegen angeblich „unerlaubter Überlassung der Wohnung an Dritte“. Kurze Zeit später machten sie klar, dass für sie ausschließlich ein „Räumungsvergleich“ in Frage kommt. Das heißt, die Nicht-WG soll der Räumung zustimmen und darf lediglich über die Bedingungen ihres Rauswurfs verhandeln. Das ist kein Vergleich, das ist eine Frechheit. Damit zieht die Großvenediger GmbH noch nicht einmal ansatzweise den von der Richterin vorgeschlagenen Vergleich in Betracht. Es ist einfach dreist, was Menschen sich rausnehmen wollen, nur weil ihnen ein Haus gehört. Doch die Nicht-WG wird dem nicht zustimmen und weiter dafür kämpfen in der Wohnung zu bleiben.
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