FOLGE 2: Im gleichen Jahr (2010) versuchte die Verwaltung die Mieter*innen des ganzen Hauses mit der Betriebskostenabrechnung gnadenlos über den Tisch zu ziehen. So hatten sich beispielsweise die Kosten für den Hausstrom gegenüber dem Vorjahr verfünffacht und lagen weit über dem Berliner Durchschnitts. Als Grund gab die Verwaltung an, sich im Vorjahr „verrechnet“ zu haben. Daneben wurde der WG die Ungezieferbekämpfung in einem Keller in Rechnung gestellt, der ihr zwar versprochen aber nie zur Verfügung gestellt wurde. Weil die Verwaltung nicht fähig war, die Rechnungen der von ihr beauftragten Dienstleister zu bezahlen, waren ihre Rechnungen voll von Mahngebühren und Inkassokosten. Bezahlen sollten das die Mieter*innen. Wegen dieser und weiterer grober Fehler widersprach die WG der Betriebskostenabrechnung. Gleichzeitig ergab sich bei den Heizkosten ein Guthaben. Dementsprechend nutzte die WG ihre rechtliche Möglichkeit, um nach Ankündigung die Heizkostenvorauszahlung ihrem Verbrauch anzupassen. Die Verwaltung hatte dagegen nichts einzuwenden. So konnte die Miete ein weiteres Mal nach unten korrigiert werden. Damit schienen die Probleme vorerst aufzuhören.
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