FOLGE 4: Bei der Betriebskostenabrechnung (2013) ging die neue Verwaltung noch rücksichtsloser zur Sache. Es war die mit Abstand höchste Rechnung, welche die Mieter*innen des Hauses je gesehen hatten. Allerdings waren die Berechnungen höchst fragwürdig. So ist z.B. die Fläche der Wohnung in der Abrechnung größer als im Mietvertrag angegeben. Gesetzeswidrig wurden mehrere Verteilungsschlüssel zu Ungunsten der WG verändert. Gleichzeitig wurden entgegen des Mietvertrags mehrere Kostenkategorien zusammengefasst. So sollte die konkrete Zusammenstellung verschleiert werden. Als die WG die ihr gesetzlich zustehende Belegeinsicht schriftlich einforderte, reagierte die Verwaltung nicht. Deshalb widersprach die WG der Betriebskostenabrechnung erneut und verweigerte die überzogene Nachzahlung. Das die WG ihre ohnehin geringen Rechte als Mieter*innen so vehement durchsetzt und damit der höchstmöglichen Verwertung des Wohnraums im Weg steht, missfällt der Verwaltung anscheinend sehr. Seit Ende 2014 antwortete sie auf keine der Nachrichten der WG, weder auf E-Mails noch auf Briefe.
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