Ende Juli erhielt die Nicht-WG überraschend einen Brief der Obergerichtsvollzieherin Gabriele Pfauter. Darin kündigte sie die Zwangsräumung für den 17. September 2016 an – notfalls mit Gewalt. Was bis dahin noch in der Wohnung wäre , würde verkauft und was nicht verkauft werden könne, würde vernichtet. Die Botschaft ist eindeutig: Wer sich nicht der Räumungsaufforderung beugt, soll (finanziell) ruiniert werden. Die Gerichtsvollzieherin war nach dem Brief nicht mehr zu erreichen.
Der Drohbrief kam, obwohl die Nicht-WG eine Sicherheitsleistung hinterlegt hatte, um die Zwangsräumung bis zur Berufung aufzuschieben. Danach erkundigte sich Gabriele Pfauter aber gar nicht erst. Diese eigentlich unrechtmäßige Räumungsankündigung ist jedoch kein Versehen oder eine Ausnahme. Es ist das ganz normale gesetzliche Vorgehen. Wer das verhindern will, muss selber widersprechen. Ansonsten droht die Räumung, auch wenn sie rechtswidrig ist. Das Risiko für die Eigentümer*innen ist gering. Im Zweifelsfall sind die Entschädigungszahlungen im Falle einer rechtswidrigen Räumung geringer als die Rendite aus der dauerhaften Neuvermietung. Auch im Falle der Dubliner Straße 8 wollte die Eigentümerin offenbar vollendete Tatsachen schaffen. Denn einmal rausgeworfen kommen die Mieter*innen nicht wieder in ihre Wohnung zurück. Selbst wenn sie vor der nächsten Gerichtsinstanz gewinnen. Einige Tage später kam ein ähnlicher Brief, in dem jedoch die Zwangsräumung ohne Angabe von Gründen auf den 31.8. verschoben wurde. Eine Gnadenfrist?Die letzte Folge verpasst? Hier gibt es alle Folgen gesammelt..