Das Urteil vom Landgericht Berlin ist entgegen aller Befürchtungen eine kleine Überraschung. Es beschreibt sehr detailliert das Versagen des Amtsgerichts Wedding und hebt dessen Schlussurteil auf. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das ist ein Riesenerfolg für die Nicht-WG, die nun erstmal in der Wohnung bleiben kann. Weniger schön ist, dass beim Amtsgericht wieder Richter Reifenrath über ihr Schicksal entscheiden soll. Was wird er wohl diesmal machen? Doch glücklicherweise ist das Landgericht gegenüber dem Amtsgericht weisungsbefugt und das Urteil liest sich wie eine indirekte Zurechtweisung von Reifenrath.
So schrieb das Landgericht, dass Reifenraths Urteil an wesentlichen Verfahrensmängeln leidet. Er hatte u.a. behauptet, dass die Nicht-WG bezüglich des Wasserschadens nicht gut genug vorgetragen hätte. Das sieht Landgericht nicht so. Außerdem lud Reifenrath die von der Nicht-WG benannten Zeugen, u.a. den damaligen Hausmeister Herrn Krüger nicht vor Gericht. Er meinte, sie können ohnehin nichts zur Klärung beitragen. Das ist ein gravierender Verstoß gegen den Anspruch der Beklagten auf rechtliches Gehör. Dieses Recht ist sogar im Grundgesetz verankert. Ein solcher grober Verstoß war für das Landgericht zu viel. Die Entscheidung des Amtsgerichtes ist daher nicht gültig, denn Reifenraths Urteil stützt sich auf die angeblich überzogene Mietminderung, ohne dass er die Zeugen gehört hätte. Trotz all dieser Fehler, auf die die Nicht-WG und ihr Anwalt mehrfach hingewiesen haben, gibt es keine Konsequenzen für Reifenrath. Er bleibt weiter am Amtsgericht und wird mit seinen Urteilen immer wieder Menschen aus ihren Wohnungen vertreiben. Das bei so einem System etwas nicht stimmen kann, liegt doch auf der Hand. Die WG freut sich allerdings erstmal über das Urteil.
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