Nachdem die Großvenediger GmbH mit ihrem ersten Räumungsversuch kläglich scheiterte, dachten sich ihre Anwälte neue Kündigungsgründe aus. Nun sollte die „Überlassung der Wohnung an Dritte“ einen Kündigungsgrund darstellen. Der Anwalt der Kommune hatte angezeigt, dass Abha als Hauptmieter einzieht nachdem eine andere Hauptmieterin auszog. Statt den Wechsel zu genehmigen, fragte die Eigentümerin nach Midos wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen und beklagte sich darüber, dass die Kommune keine Belege für seine „Solvenz und Friedlichkeit“ vorlegte. Der berüchtigte Richter Ralph Reifenrath sah darin einen Kündigungsgrund. Deshalb lud er den Zeugen zu dem Wasserschaden gar nicht ein, weil ein Kündigungsgrund ausreicht. Die Kommune sei auch keine WG, weil es sich um zwei eheähnliche Gemeinschaften handeln könne. Deshalb habe sie nicht das Recht, Hauptmieter auszutauschen.
Die Gerichtsverhandlung fand wieder mit vielen solidarischen Menschen statt. Als des Richters Augen den Schriftzug „Hände weg vom Wedding“ auf dem T-Shirt des anwesenden Kommunarden sahen, zitterten seine Hände. Der gegnerische Anwalt Helwig ließ sich bei der Verhandlung durch einen Anwalt vertreten, der wie eine Mischung aus Cowboy und Bismarck aussah und nicht eingearbeitet war. Er stellte nur einen Räumungsantrag und erzählte dann den Gästen, wie schlecht er seinen Job findet. Als eine Prozessbeobachterin sagte, er sehe aus ein Pförtner, den man in eine Robe gesteckt hat, verließ er eine Zeit lang den Raum.
Der Anwalt der Kommune hat in seinem Schreiben ein Gerichtsurteil des Landgerichts Berlin zitiert, in dem stand, dass Wohngemeinschaften Hauptmieter austauschen dürfen. Der Richter las das Urteil nicht und behauptete es nicht gefunden zu haben. Der Kommunenanwalt schlug den Chef der Hausverwaltung, mit dem die Kommune den Mietvertrag schloss, als Zeugen vor. Der Chef, Herr Chyttas, hatte damals nämlich stets von einer WG gesprochen und hätte das vor Gericht bezeugen können. Der Räumungsfanatiker Reifenrath lud Chyttas nicht als Zeugen und behauptete es sei zu spät ihn zu laden, weil die Beklagten das schon früher hätten machen können.
Immerhin konnte der Räumungsrowdy Ralph Reifenrath dazu bewegt werden, einen Vergleich vorzuschlagen bei dem die Kommune rechtlich eine WG wird, in der Wohnung bleiben darf und die Hälfte der strittigen Mietminderung zurückzahlt.
Der absolute Brüller kam nach der Gerichtsverhandlung. Der gegnerische Anwalt kam auf einen der Kommunarden, der ein „Hände weg vom Wedding“-und-“Stop Zwangsräumung“-T-Shirt trug, zu und sagte: „Toi, toi, toi, ich drück dir die Daumen!“
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