Das Amtsgericht Wedding schlug der Eigentümerin und der Kommune einen Vergleich vor, bei dem die Kommune die Hälfte der strittigen Mietminderung zurückzahlen und zwei Drittel der Gerichtskosten der ersten Instanz und die Hälfte der Gerichtskosten der zweiten Instanz tragen muss und dafür in der Wohnung bleiben kann. Weiterhin hat Abha keine Besitzansprüche an der Wohnung. Die Kommune wurde in dem Vergleich zur Wohngemeinschaft erklärt, die einzelne Mieter*innen austauschen darf. Der Vergleich legte der Kommune strenge Regeln auf und verbot eine Mietminderung wegen des muffigen Geruchs durch den Wasserschaden.
Die Kommune stimmte dem Vergleich zu um endlich den Rechtsstreit zu beenden. Die Eigenümerin ließ durch ihren Anwalt erklären, dass sie den Vergleich ablehnt und zeigte damit nochmals deutlich ihre Kompromisslosigkeit, Skupellosigkeit und Gewaltbereitschaft indem sie weiterhin eine Zwangsräumung anstrebt.
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