Die profitgierige Briefkastenfirma Großvenediger GmbH hat nun ihren Räumungstitel gegen die vier Bewohner*innen, die vom Gericht als „Personenmehrzahl“ und nicht als WG bezeichnet werden. Der Grund war, dass sie für den ägyptischen Mieter keinen Solvenz- und Friedlichkeitsnachweis erbrachten, den die Vermieterfirma für die deutschen Mieter*innen interessanterweise nie verlangt hat. Ein Schelm wer da an Rassismus denkt! Letztes Jahr wurde Abha auf Räumung verurteilt, weil er nicht streitig verhandelt hat.
Der Anwalt der vom Gericht als „Personenmehrzahl“ bezeichneten Mieter*innen legte ausgerechnet in dieser bedrohlichen Situation sein Mandat nieder. Die Bewohner*innen konnten ihn noch dazu überreden vor dem Landgericht Berlin Berufung einzulegen, die er aber nicht begründete. Nachvollziehbare Gründe dafür nannte er nicht. Stattdessen schickte er der „Nicht-WG“ eine Rechnung über 1400 €, die er mit der Prozesskostenhilfe hätte abrechnen müssen und aus der nicht hervorging, welche Leistungen überhaupt abgerechnet wurden. Selbstverständlich verweigerte die „Nicht-WG“ die Zahlung und suchte sich einen neuen Anwalt. Der neue Anwalt, der von erfahrenen Aktiven u.a. aus dem Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ empfohlen wurde, macht einen deutlich fähigeren und kämpferischeren Eindruck. Er schrieb die Berufungsbegründung und gab sie im Gegensatz zu Pöthke erst der „Nicht-WG“ zum lesen bevor er sie an das Landgericht schickte. Ein Teil der Mieter*innen war ohnehin schon seit dem Beginn des Prozesses unzufrieden mit dem Anwalt, weil er zu viele gravierende Fehler machte. Viele wichtige Informationen gab er erst sehr spät an das Gericht und schrieb fälschlicherweise, dass eine gewisse Andrea in der Wohnung gewohnt habe, was die Vermieterin natürlich gleich als Kündigungsgrund anführte. Der neue Anwalt sagte der „Nicht-WG“, dass sie den Prozess mit einer guten Prozessführung schon längst hätte gewinnen können.
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