Die Hausverwaltung versucht schon seit jeher die WG mit völlig überhöhten Betriebskostenabrechnungen über den Tisch zu ziehen. Bei der letzten Abrechnung von 2016 unterschlägt sie dreist 660 € Betriebskostenvorauszahlungen. Obendrein zahlt sie das Guthaben von 286,86 € trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht aus. Doch damit nicht genug: Sie ignorierte alle E-Mails, in denen die WG eine Einsicht in die Betriebskostenbelege forderte. Jedes Mal, wenn jemand aus der WG anrief und nach einem Termin fragte, sagte Carola Wagner von der Hausverwaltung, dass sie zurückruft, was sie dann aber nie tat.
Da sich die Hinhaltetaktik schon viele Monate hinzog, besuchte ein WG-Bewohner mit einer Freundin die Hausverwaltung, um die Belege einzusehen.
Wir drucken hier seinen Augenzeugenbericht ab
„Am 3.5.18 bin ich mit einer Freundin zur Martina-Schaale-Hausverwaltung gegangen und habe geklingelt. Die Mitarbeiterin ließ uns herein und wir warteten bis die letzte Kundin gegangen war. Als ich die Mitarbeiterin der Hausverwaltung nach den Betriebskostenbelegen fragte, weigerte sie sich, sie mir zu zeigen und rief die Polizei. Sie behauptete, dass ich die Belege ohne Termin nicht einsehen dürfe. Als ich sie nach einem Termin fragte, reagierte sie abweisend und gab mir keinen. Ich fragte, bis wann ich einen Termin bekommen kann und auch diese Frage beantwortete sie nicht. Ich bat sie darum, mir schriftlich zu bestätigen, dass ich da war und nach den Belegen gefragt habe, was sie mir ebenfalls verweigerte. Auch der Bitte der Auszahlung der Sicherheitsleistung zuzustimmen, kam sie nicht nach. Ich versuchte erfolglos, mehrere Anwälte telefonisch zu erreichen, um sie zu fragen wie ich reagieren soll. Als die Polizei kam, stellte sie jeweils eine Strafanzeige gegen uns beide wegen angeblichem Hausfriedensbruch.“
Noch im gleichen Monat erhielten die beiden Briefe vom Polizeipräsidenten. Bis heute bekam die WG weder die Belege zu sehen noch einen Termin für die Belegeinsicht und das Guthaben wurde auch nicht ausgezahlt. Der Fall zeigt, dass schon der bloße Versuch ein Recht wahrzunehmen, kriminalisiert wird.
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