Verdrängt in Berlin ist eine Weddinger Daily Soap, die bereits fünf Staffeln umfasst. Es ist ein alltägliches Szenario über eine von Zwangsräumung bedrohte WG in der Dubliner Straße, tricksende Eigentümer*innen, vermieter*innenfreundliche Justiz und zügelloses Renditestreben im andauernden Mietenwahnsinn dieser Stadt.
Am Bundesgerichtshof (BGH) dürfen nur Anwält*innen tätig werden, die zum BGH zugelassen sind. Von den 165000 Anwälte in Deutschland haben nur 42 diese sogenannte Singularzulassung. Das führt u.a. dazu, dass es sehr schwierig ist, einen BGH-Anwalt zu finden zumal die Fristen eingehalten werden müssen. Der Bundesjustizminister, die Justizminister der Länder und 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder wählen sowohl die Anwälte als auch die Richter am BGH. Die Wahl ist geheim und es dürfen nur mindestens 35 Jahre alte Deutsche gewählt werden. Völlig intransparent von der Exekutive gewählte Richter und Anwälte – so viel zum Thema „Unabhängigkeit der Justiz“! Vor dem BGH fristen die eigentlichen Streitparteien nur ein Dasein als Statisten. Nur 0,3 % der Verfahren gehen beim BGH ein, was u.a. auch an der „Singularzulassung“ liegt.
Der Martina-Schaale-Hausverwaltung suchte sich einen neuen Anwalt mit BGH-Zulassung und fand ihn in Prof. Matthias Siegmann. Er ist gleichzeitig BGH-Anwalt und Schiedsrichter mit Schwerpunkt auf Streitigkeiten bei Unternehmenskäufen. Laut eigenen Angaben vertritt er hauptsächlich Kreditinstitute. Weiterhin schrieb er Aufsätze zum Thema „Privatisierung als hegemoniale Übung“ und über den Einsatz von verdeckten Ermittlern. Er befürwortet „die seit den Zeiten des Reichsgerichts bewährte Institution der Singularzulassung“ und denkt, „dass wir auch im nächsten Jahr, so wie seit fast 140 Jahren, eine beim obersten Zivilgericht singular zugelassene Rechtsanwaltschaft haben werden“.
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